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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 3 A 3132/99   

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https://dejure.org/2000,9603
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2000 - 3 A 3132/99 (https://dejure.org/2000,9603)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.05.2000 - 3 A 3132/99 (https://dejure.org/2000,9603)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Mai 2000 - 3 A 3132/99 (https://dejure.org/2000,9603)
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Wird zitiert von ... (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 15 B 652/16

    Prüfung des Vorliegens eines wirtschaftlichen Vorteils im Rahmen der Erhebung

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2015 - 15 A 718/14 -, Urteil vom 19. Februar 2008 - 15 A 2568/05 -, juris Rn. 26, Beschlüsse vom 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff., und vom 5. Mai 2000 - 3 A 3132/99 -, juris Rn. 1; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 226 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2018 - 15 A 1619/17

    Straßenbaubeitrag; Vorausleistungen; Bauprogramm; Mehrfacherschließung; Wohnweg;

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2016 - 15 A 19/16 -, juris Rn. 10, vom 17. August 2016 - 15 B 652/16 -, vom 8. Juni 2015 - 15 A 718/14 -, Urteil vom 19. Februar 2008 - 15 A 2568/05 -, juris Rn. 26, Beschlüsse vom 30. August 2010 - 15 A 646/07 -, juris Rn. 17 ff., und vom 5. Mai 2000 - 3 A 3132/99 -, juris Rn. 1; Dietzel/Kallerhoff, Das Straßenbaubeitragsrecht nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW, 8. Aufl. 2013, Rn. 226 ff.

    Auch die klägerseits daneben genannten Urteile des beschließenden Gerichts vom 5. Mai 2000 - 3 A 3132/99 -, juris, und vom 21. Dezember 2001 - 3 A 5290/98 -, juris Rn. 3 ff., weisen keinen relevanten Bezug zum Fall auf.

  • OVG Niedersachsen, 09.11.2012 - 9 LA 157/11

    Mindestbreite von 1,25 m für den Zugang zu einem bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken

    Soweit teilweise eine Breite von mindestens einem Meter als ausreichende Zugangsbreite angesehen wird (vgl. Driehaus in Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O., § 35 Rn. 17), bezieht sich dies auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen des nordrhein-westfälischen Landesrechts an die "angemessene Breite", mit der ein Grundstück an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen soll (vgl. OVG NW, Beschluss vom 05.05.2000 - 3 A 3132/99 - zitiert nach Juris), und entspricht es nicht der Senatsrechtsprechung zur Mindestbreite eines Zugangs nach Niedersächsischem Landesrecht.
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